Fragen rund um
das
Wohnen

Ihr Ansprechpartner vor Ort. Wir sind für Sie da.

Tropft der Wasserhahn? Schließt die Tür nicht richtig? Wir sind für Sie erreichbar und unterstützen Sie nicht nur bei konkreten Problemen, sondern auch bei allen Alltagsfragen. Das Team der Kieler Wohnungsgesellschaft ist als Ansprechpartner vor Ort für Sie da.

Außerhalb unserer Geschäftszeiten sind unsere Hausmeister*innen für uns im Einsatz und helfen Ihnen in Notfällen. Darüber hinaus finden Sie hier auf unseren Seiten schon erste Antworten auf die wichtigsten Fragen.

 


Wohnung mieten

Es gibt zwei Möglichkeiten, wie Sie Ihr Interesse an einer Wohnung bekunden können: Direkt bei uns oder bei der Landeshauptstadt Kiel.

Die Kieler Wohnungsgesellschaft erreichen Sie unter
info(at)ki-wog.de oder telefonisch unter 0431 7103893 0.

Das Amt für Wohnen und Grundsicherung der Landeshauptstadt Kiel, steht für Anfragen von Mietinteressierten ebenfalls zur Verfügung. Senden Sie Ihre Anfrage bitte an die zentrale E-Mail-Adresse für Mietinteressenten: wohnungsvermittlung(at)kiel.de. Die Landeshauptstadt Kiel berät Sie darüber hinaus gerne bei der Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins sowie bei der Vermittlung einer geförderten Wohnung.

Wir vermieten unter anderem Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut wurden. Diese unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung. Mit dem Wohnberechtigungsschein weisen Sie als Mieter*in nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie können diesen im Amt für Wohnen und Grundsicherung der Stadt Kiel beantragen.

Hier erhalten Sie weitere Informationen zum Wohnberechtigungsschein (kiel.de)

Die Standorte zu den aktuell ausgeschriebenen Wohnungen finden Sie unter Wohnungsangebote. Darüber hinaus informieren wir auch aktuell über unsere Vorhaben und Neubauprojekte unter dem Menüpunkt Wohnungsprojekte.


Wohngeld, Miete und Betriebskosten

Wohnen ist ein staatlich anerkanntes Grundbedürfnis. Deshalb unterstützt die Bundesrepublik Deutschland Menschen mit einem niedrigen Einkommen durch die Zahlung von Wohngeld. Das Wohngeld wird als Zuschuss zur Miete gezahlt.

Grundsätzlich kann jede*r Mieter*in einen Antrag auf Wohngeld stellen. Ob er bewilligt und Wohngeld gezahlt wird, hängt von der Höhe des Einkommens und der Mietbelastung ab. Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie direkt bei der Stadt Kiel Rund ums Wohngeld in der Landeshauptstadt Kiel.

Vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres läuft die Abrechnungsperiode für Ihre Betriebs- und Nebenkosten. Die dazugehörige Abrechnung muss den Mieter*innen spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode vorliegen.

Haben Sie Ihre Wohnung während der Abrechnungsperiode gekündigt, werden beim Auszug die Nebenkosten bis zum Mietvertragsende anteilig berechnet. Die Endabrechnung erfolgt dann ebenfalls spätestens zwölf Monate nach Ende der Abrechnungsperiode.

Wenn Sie in eine finanzielle Notlage geraten sind und Ihre Miete nicht zahlen können, dann melden Sie sich bitte zeitnah bei uns. Wir lassen Sie nicht allein – zusammen finden wir eine Lösung für den Ausgleich der Rückstände. Als Ihr kommunales Wohnungsunternehmen sind wir für Sie da.

Als Mieter*in der Kieler Wohnungsgesellschaft erhalten Sie ein eigenes Mieterkonto. Auf dieses Konto überweisen Sie die monatliche Miete. Die Bankverbindung Ihres Mieterkontos finden Sie in Ihren Vertragsunterlagen.

Für den Bezug von Strom und Wärme schließen Sie als Mieter*in einen separaten Vertrag mit dem jeweiligen Lieferanten ab – unabhängig von der Kieler Wohnungsgesellschaft. Entscheiden Sie selbst, durch welchen Stromanbieter Sie versorgt werden möchten. Bei dem Bezug von Wärme hängt es davon ab, wie Ihre Wohnung beliefert wird.

Die Gebäudeversicherung, die Sie im Rahmen der Nebenkosten mitbezahlen, deckt generell Schäden an der Gebäudesubstanz ab.

Für die Absicherung eigenverursachter Schäden an Ihrem persönlichen Eigentum, empfehlen wir private Hausrat- und Haftpflichtversicherungen abzuschließen. Diese sind nicht Bestandteil der Nebenkosten. Sprechen Sie darüber mit Ihrem Versicherungspartner.


Wohnungsnutzung

Möchten Sie Ihre Wohnung zeitweise jemandem überlassen und damit untervermieten, dann benötigen Sie hierfür die Genehmigung der Kieler Wohnungsgesellschaft. Bitte schreiben Sie uns oder sprechen Sie uns direkt an. Denken Sie bitte daran, dass sobald Sie die Wohnung kündigen, auch die Untervermietung automatisch erlischt.

Sie möchten Ihre Wohnung gestalten und beispielsweise Laminat verlegen, einen Fliesenspiegel anbringen oder eine Küchenzeile einbauen? Bitte stellen Sie vorab einen schriftlichen Antrag an die Kieler Wohnungsgesellschaft und holen Sie die Genehmigung für die geplanten Änderungen ein. Bitte denken Sie daran, dass die vorgenommenen Änderungen in der Regel bei einem Auszug, auf eigene Kosten, wieder zurückgebaut werden müssen.

Wer beim Heizen einige Grundregeln beachtet, schont nicht nur die Umwelt und die eigene Gesundheit, sondern spart bares Geld. Wichtig ist es, die Räume nicht auskühlen lassen, sondern gleichmäßig zu beheizen. So reduzieren Sie die Schimmelgefahr. Die Wärme in den einzelnen Zimmern speichern Sie, indem Sie die Türen zwischen beheizten und unbeheizten Räumen geschlossen halten – besonders, wenn Sie lüften.

Generell gilt: regelmäßig für frische Luft sorgen und stoßlüften, anstatt die Fenster „auf Kipp“ zu öffnen. Durch dauerhaft gekippte Fenster geht Wärme verloren und das Mauerwerk über dem Fenster kühlt aus. Dadurch wird Schimmelbildung begünstigt. Drei- bis viermal tägliches Stoßlüften schützt vor Feuchteschäden. Besonders in Küche und Badezimmer steigt die Luftfeuchtigkeit schnell an – ob beim Kochen, Duschen oder Wäschetrocknen. Hier gilt es, den Dampf schnell ins Freie abzuleiten. Am besten halten Sie die Türen zu den anderen Räumen geschlossen, um die Luftfeuchtigkeit nicht in der Wohnung zu verteilen.

Im Winter reicht kürzeres Stoßlüften aus. Um Energie zu sparen, ist es deshalb auch wichtig, das Herunterdrehen der Heizung währenddessen nicht zu vergessen.


Gute Nachbarschaft und Tierhaltung

Ein respekt- und rücksichtsvoller Umgang mit den Nachbar*innen ist die Voraussetzung für ein gutes Miteinander. Deshalb bitten wir alle Mieter*innen, die Hausordnung und Ruhezeiten einzuhalten. Diese sind zwischen 13 und 15 Uhr und von 22 bis 7 Uhr.

Bitte vermeiden Sie Lärm zu jeder Tageszeit. Betreiben Sie Geräte wie Waschmaschinen, Wäschetrockner und Geschirrspülmaschinen bitte nur bis 22 Uhr.  

Falls doch der Fall der wiederholten Lärmbelästigung durch Nachbar*in auftritt, dann informieren Sie uns bitte. Wir stellen Ihnen ein Formular für das Lärmprotokoll zur Verfügung. Damit können Sie die Lärmbelästigung dokumentieren und das Formular an uns zurücksenden. So helfen Sie mit, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Möchten Sie Kleintiere, z.B. Kaninchen, Hamster und Fische in kleinen Aquarien, halten, dann können Sie dies ohne Zustimmung durch die Kieler Wohnungsgesellschaft tun.

Bei größeren Tieren wie z.B. bei Hunden und Katzen beantragen Sie bitte eine Genehmigung. Bitte nehmen Sie generell Rücksicht auf Ihre Nachbar*innen. Vermeiden Sie Belästigungen, die im Rahmen der Tierhaltung durch Geruch, Schmutz oder Lärm entstehen. Dies ist die Grundlage für eine langfristige Genehmigung der Tierhaltung.


Reparaturen

Es gibt zwei Möglichkeiten, Hilfe zu erhalten. Für Ihr Objekt gibt es einen Hausmeister, der sich direkt um Ihr Anliegen kümmert. Den Kontakt finden Sie im Treppenhaus Ihres Wohngebäudes.

Darüber hinaus helfen Ihren die Ansprechpartner des Immobilienmanagements bei der Kieler Wohnungsgesellschaft gern weiter.  Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen detailliert, damit wir zeitnah reagieren können. Sobald die Schadensmeldung vorliegt, beauftragen wir eine Fachfirma. Diese nimmt dann Kontakt zu Ihnen auf und vereinbart einen Termin. Für einen schnellen und unkomplizierten Ablauf, bitten wir Sie, der Fachfirma zur verabredeten Zeit Zugang zu Ihrer Wohnung zu verschaffen.

In Einzelfällen behalten wir uns vor, bei der Schadenmeldung eine*n unserer Mitarbeiter*innen zu einer ersten Prüfung des Schadens zu senden.


Umzug, Kündigung und Auszug

Die Kündigungsfrist für unsere Mieter*innen beträgt in der Regel drei Monate zum Monatsende. Als Stichtag des Zuganges einer Kündigung sowie zur Berechnung der Kündigungsfrist gilt der dritte Werktag eines Monats.

Aus rechtlichen Gründen ist die Annahme von Kündigungen per Fax oder E-Mail nicht möglich. Die Kündigung einer Wohnung muss immer schriftlich erfolgen und eigenhändig von allen Mieter*innen unterschrieben sein.

Bitte vereinbaren Sie innerhalb des Zeitraums nach Kündigung bis zur Wohnungsendabnahme einen Termin mit uns. So können wir im Rahmen einer Wohnungsüberprüfung gemeinsam besprechen, ob und welche Arbeiten zur vertragsgerechten Übergabe noch erfolgen sollen – zum Beispiel die Beseitigung von Schäden oder der Rückbau baulicher Veränderungen.

Zum Ablauf der Kündigungsfrist erfolgt eine Wohnungsendabnahme. Hier wird ein Protokoll über den Zustand der Wohnung erstellt und Zählerstände festgehalten.

Das Mietverhältnis geht in der Regel auf die Erb*innen über. Bitte beachten Sie, dass Sie die Wohnung mit allen Rechten und Pflichten übernehmen. Bitte melden Sie sich bei Ihrem Ansprechpartner, um weitere Schritte zu besprechen, zum Beispiel wie Sie das Mietverhältnis vertragskonform, im Rahmen der vertraglichen und gesetzlichen Fristen, beenden können.