Wohnung mieten

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Ein Zuhause zum Wohlfühlen in Kiel

Die Landeshauptstadt Kiel hat sich im „Masterplan Wohnen“ vorgenommen, die Bürger*innen mit Wohnraum zu versorgen und für diesen Zweck am 19. September 2019 die KiWoG gegründet. 

Wohnen ist eines der Grundbedürfnisse des Menschen. Genau wie wir essen, atmen und schlafen müssen, so haben wir das Bedürfnis nach einem sicheren Zuhause. Das eigene Zuhause schafft den nötigen, privaten Raum: für persönliche Entfaltung, für das Beisammensein mit Freunden und Familie, um zu arbeiten oder einfach um zur Ruhe zu kommen.

Damit auch das nachbarschaftliche Umfeld stimmt, kümmern wir uns außerdem um das Sozialmanagement in unseren Quartieren.

Das gesamte Team der Kieler Wohnungsgesellschaft arbeitet motiviert daran, Ihnen in Zukunft mehr bezahlbaren Wohnraum anzubieten. Schrittweise übernehmen wir Objekte in unsere Bestände, modernisieren und bauen neu. Projekte wie Marthas Insel, Havemeisterstraße und Buschblick befinden sich aktuell in der Entwicklung. 

Haben Sie bereits jetzt Interesse an einer Wohnung? Dann kontaktieren Sie uns gern über unser Kontaktformular und werden Sie Mietinteressent*in.

Unsere Quartiere. Für ein buntes Miteinander.

Bezahlbarer Wohnraum für Kieler*innen.

Wir bieten in Zukunft jeder Altersgruppe geeignete, bezahlbare Wohnungen: großen und kleinen Familien, Student*innen und gerne auch der Generation 60+.Bezahlbarer und fair verteilter Wohnraum liegt uns am Herzen. Als kommunaler Anbieter nehmen wir damit unsere Verantwortung wahr und folgen unserem Auftrag zur Daseinsvorsorge. Aktuell haben wir das Objekt in der Kieler Straße übernommen und erweitern unseren Bestand Schritt für Schritt um weitere Objekte.

 

Sie haben bereits heute Interesse an einer Wohnung? Dann kontaktieren Sie uns gern über unserKontaktformular


Wohnberechtigungsschein

Wofür benötige ich den WBS?

Wir vermieten unter anderem Wohnungen, die mit Mitteln der sozialen Wohnraumförderung gebaut wurden. Diese unterliegen der Belegungs- und Mietpreisbindung.

Mit dem Wohnberechtigungsschein weisen Sie als Mieter*in nach, dass Sie berechtigt sind, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen. Sie können diesen im Amt für Wohnen und Grundsicherung der Stadt Kiel beantragen.

Wann habe ich einen Anspruch?

  • Wenn Sie einen dauerhaften Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland nachweisen können.
  • + Ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
  • + die Größe der Wohnung, die Sie beziehen wollen „angemessen“ ist und die Wohnflächengrenze eingehalten wird.
  • Hier finden Sie Antworten auf alle Fragen rund um den Wohnberechtigungsschein (kiel.de)

Ansprechpartnerinnen

Mietangelegenheiten

Anja Eicke

Holstenbrücke 8-10
24103 Kiel
0431 710 38 93 21
eicke(at)ki-wog.de

Mietangelegenheiten

Bianca Meller

Holstenbrücke 8-10
24103 Kiel
0431 710 38 93 22
meller(at)ki-wog.de